Pepperparties legt sich mit Dildoparty-Branche an

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Der einstige Medienliebling "Pepperparties" hat es innerhalb kürzester Zeit geschafft, die gesamte Dildoparty-Branche gegen sich aufzubringen.

Drei Wochen nachdem sich Thomas Warnke, Inhaber von Pepperparties, die Marke "Dildoparty" als europäische Gemeinschaftsmarke eintragen ließ, verschickte seine beauftragte Anwaltskanzlei bereits die ersten Abmahnungen. Gleichzeitig informierte er den Suchmaschinenanbieter "Google" darüber, dass er nun die Markenrechte an "Dildoparty" besitzt. Somit wurden alle Google AdWords-Werbungen, die bei dem entsprechenden Suchbegriff angezeigt werden, gestoppt. In Folge dessen steht nur noch eine Anzeige auf der Google Seite ganz oben. Hierdurch werden derzeit vermutlich traumhafte Klickraten generiert. Demgegenüber stehen ca. 230.000 normale Treffer. Hieran sieht man, wie bekannt der Begriff mittlerweile schon im Netz geworden ist.

*Europa ist nicht Deutschland*

In Deutschland wäre eine Eintragung nicht möglich gewesen. Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat bereits 2007 einen Antrag auf Eintragung durch eine andere Firma abgelehnt. Es handele sich um einen beschreibenden Begriff ohne Unterscheidungskraft, der daher nicht eintragungsfähig sei. Beim europäischen Pendant hat man offensichtlich diese Entscheidung nicht gesehen oder schlichtweg ignoriert.

Dabei kennt in Deutschland fast jeder eine Dildoparty. Dass dieses jetzt nur noch in Zusammenhang mit einer einzigen Firma gebraucht werden dürfte, ist für viele unverständlich.

*Abmahnwelle droht*

Wie viele Abmahnungen bisher versendet worden sind, ist nicht ganz klar. Vermutlich werden im ersten Schritt wenige Abmahnungen versendet, um bei widersprechenden einen Gerichtsprozess zu führen. Sollten dort Erfolge erzielt werden, würde man dieses Urteil zu Grunde legen, um in der gesamten Branche dieses Wort nicht mehr nutzen zu dürfen. Bisher sind nach unseren Recherchen nur Nutzer von "Google Adwords" betroffen. In der zweiten Abmahnwelle würden dann zusätzlich auch diejenigen ein Unterlassungsschreiben erhalten, die den Begriff in anderer werblicher Form, z.B. auf der Homepage oder in Prospekten, nutzen.

*Weiterer Ärger steht ins Haus*

Nachdem die Marke "Dildoparty" bereits erfolgreich eingetragen wurde, hat Herr Warnke zusätzlich den Begriff "Toyparty" angemeldet. Eine Eintragung steht noch aus. Toyparty ist - nach Dildoparty - der zweithäufigste Begriff, den die Kundinnen kennen.

*Widerstand formiert sich*

Es haben sich bereits einige Anbieter von Dildopartys zusammengeschlossen, um gegen die Abmahnungen, Eintragung von "Dildoparty" und Anmeldung von "Toyparty" vorzugehen. Schließlich sind diese beiden Begriffe die einzigen, nach denen Kunden suchen, wenn Sie sich im Internet über "Verkaufspartys mit Erotikartikeln" informieren möchten. Derzeit findet sich bei der Eingabe von "Dildoparty" in der Suchmaschine Google nur noch Anzeigen von "Pepperparties". Die anderen Unternehmen sind ohne Onlinewerbung quasi tot. Die Folge wird sein, dass die Verbraucherinnen zukünftig nur noch mit einem Anbieter zu tun hätten, der den Markt diktiert. Von einer Vielfalt und einem fairen Wettbewerb, der die Preise noch moderat hält, wäre dann nichts mehr zu sehen.

*Dildopartys mit Verbraucherschutz*

Als Mitglied des "Bundesverbandes Direktvertrieb" wirbt Pepperparties mit eben diesem Slogan. Würde man sich das düstere Zukunftsszenario vor Augen halten, dann hat das ganze mit Verbraucherschutz nicht mehr viel gemein.

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Tiefergehende Informationen mit Hinweisen zu den Quellen und Recherchemöglichkeiten finden sich auf:
http://mias-recherchen.blogspot.com/2010/01/pepperparties-gegen-die-dild...
Außerdem findet man dort einen Link zu einem Anwalt, der Informationen über die Abmahnungen sammelt. Damit kann geprüft werden, ob es sich möglicherweise um eine "Serienabmahnung" handelt.

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